Algemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gollasch; Timo und Rosenboom; Maximilian GbR, handelnd unter „RoGo Systems“
Arnimstraße 3, 30625 Hannover

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Gollasch; Timo und Rosenboom; Maximilian GbR, handelnd unter „RoGo Systems“, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich bestätigte Projektabsprachen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden, durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss die Möglichkeit erhält, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis zu nehmen. Die Einbeziehung von AGB richtet sich nach § 305 BGB.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Website Erstellung und Suchmaschinenoptimierung.
  2. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie ergänzenden Vereinbarungen in Textform.
  3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Hosting, Domainregistrierung, Plugin Lizenzen, Themes, Stockmedien, Fremdtools, Wartung, Pflege oder sonstige Leistungen Dritter, sind nicht geschuldet.
  4. Soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden bei der Auswahl, Beschaffung oder technischen Einbindung von Drittleistungen unterstützt, erfolgt dies nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist allein der Kunde für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Impressumsangaben, Datenschutztexte und sonstige rechtlich relevante Inhalte.
  3. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, insbesondere nicht im Hinblick auf Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder Impressumspflichten. Für Anbieterkennzeichnungspflichten im geschäftlichen Verkehr gilt insbesondere § 5 DDG.
  4. Verzögerungen und Mehraufwand, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Website Erstellung als Werkleistung

  1. Soweit der Auftragnehmer eine Website oder ein sonstiges klar definiertes Webprojekt erstellt, handelt es sich um eine Werkleistung. Rechtsgrundlage ist das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB.
  2. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind ausschließlich die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich festgelegten Funktionen, Inhalte, Seitenumfänge, Gestaltungselemente und sonstigen Projektbestandteile.
  3. Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Korrekturschleifen oder nachträgliche Funktionswünsche des Kunden, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert vergütet, sofern der Auftragnehmer ihrer Umsetzung zustimmt.

§ 6 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung des Werks fordert der Auftragnehmer den Kunden in Textform zur Abnahme auf.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht wesentliche Mängel vorliegen. Die Abnahme richtet sich nach § 640 BGB.
  3. Der Kunde hat das Werk unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme entweder die Abnahme zu erklären oder wesentliche Mängel in Textform konkret zu rügen.
  4. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine konkrete Rüge wesentlicher Mängel, gilt das Werk als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Kunden bei Aufforderung zur Abnahme auf diese Folge hingewiesen hat. Dies entspricht der gesetzlichen Systematik des § 640 BGB.
  5. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  6. Nimmt der Kunde das Werk oder Teile hiervon produktiv in Gebrauch, kann dies als konkludente Abnahme gewertet werden, soweit keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.

§ 7 SEO Leistungen

  1. SEO Leistungen des Auftragnehmers werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, als Dienstleistungen erbracht.
  2. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, Beratung oder Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen, nicht jedoch ein konkreter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg.
  3. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine bestimmten Rankings, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen, Leads, Conversionraten oder Umsätze.
  4. Der Erfolg von SEO Maßnahmen hängt von einer Vielzahl externer Faktoren ab, insbesondere von Suchmaschinenalgorithmen, Wettbewerbsumfeld, technischer Ausgangslage, Marktverhalten und dem Verhalten Dritter. Diese Umstände liegen regelmäßig außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Website Projekten eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises nach Vertragsschluss fällig.
  3. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beim Werkvertrag ist die Vergütung grundsätzlich bei Abnahme zu entrichten.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen, Übergaben, Freischaltungen oder Veröffentlichungen bis zum Ausgleich offener und fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags individuell erstellten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
  2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen.
  4. Nicht auf den Kunden übergehen insbesondere allgemeine Konzepte, Entwürfe, Vorlagen, Routinen, Bibliotheken, Tools, wiederverwendbare Module, Know how, Arbeitsmethoden sowie solche Bestandteile, die nicht ausschließlich individuell für den Kunden erstellt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Grundlage für die Einräumung von Nutzungsrechten ist § 31 UrhG.
  6. Der Kunde versichert, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

§ 10 Drittleistungen und Fremdsysteme

  1. Soweit Drittleistungen, insbesondere Hosting, Domains, Plugins, Themes, Schnittstellen, KI Tools, Stockmedien oder sonstige Leistungen Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags und Nutzungsbedingungen.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, Preisänderungen, Sicherheitsvorfälle, Verfügbarkeiten oder Änderungen bei Drittanbietern, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
  3. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche, wirtschaftliche oder technische Prüfung fremder Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 11 Referenznennung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden sowie das für ihn erstellte Projekt zu Referenzzwecken in angemessener Weise zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, in Angeboten oder in sozialen Medien.
  2. Dies gilt nur, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
  3. Vertrauliche Informationen des Kunden werden dabei nicht offengelegt.

§ 12 Einsatz von Subunternehmern

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  2. Die vertragliche Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Mängel

  1. Für Mängel an Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Der Kunde hat offensichtliche Mängel nach ihrer Erkennbarkeit unverzüglich in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
  3. Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu.

§ 14 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Solche Grenzen der Haftungsfreizeichnung ergeben sich aus dem gesetzlichen AGB Recht.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 15 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und Dritten nicht unbefugt offenzulegen.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverstoß bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 16 Datenschutz

  1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Endkunden erhält und insoweit eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung vorliegt, werden die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
  2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine datenschutzrechtliche Beratung.

§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hannover, soweit gesetzlich zulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen im kaufmännischen Verkehr richten sich nach § 38 ZPO.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.